Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KUTTIG Computeranwendungen GmbH (KUTTIG GmbH) (Stand: 01.12.2009)
§ 1 Allgemeines
1.1 Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (Unternehmer, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legen wir den bei Lieferung geltenden Mehrwertsteuersatz zugrunde.
2.2 Unsere Preise für Dienstleistungen gelten, wenn diese während unserer regulären Kernarbeitszeiten, werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, erbracht werden. Für Arbeiten außerhalb dieser Kernarbeitszeiten berechnen wir Zuschläge wie folgt:
Werktags zwischen 17.00 und 20.00 Uhr: 25%
Werktags zwischen 20.00 und 9.00 Uhr: 100%
An Wochenenden/Feiertagen: 100%
Abweichungen hierzu gelten nur, wenn diese separat schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; andernfalls gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis. Gegenüber Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und die auf unserer Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben.
2.4 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen rein netto. Skonti werden grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, eine abweichende Zahlungsbedingung ist im Einzelfall schriftlich vereinbart.
2.5 Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310 Abs 1 Satz 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
2.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
2.7 Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
2.8 Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehend Ziffer 6. können wir vom Käufer Sicherheit verlangen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
3.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziff. 3.-5. auf uns übergeht. Zu anderen Vergütungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3.3 Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits je an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
3.4 Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten - dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
3.5 Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
3.6 Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterver-äußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
§ 4 Lieferzeit
4.1 Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.
4.2 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
4.3 Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Import-schwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
5.1 Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
5.2 Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
5.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichtverletzung wegen Mängel
6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
6.2 Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.
6.3 Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
6.4 Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kauf zu mindern.
6.5 Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
6.6. Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
6.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Troisdorf. Gerichtsstand - auch im Wechsel- und Scheckprozess - ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Troisdorf bzw. AG Siegburg/LG Bonn.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Auch bei Lieferungen in's Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.2 Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
8.3 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Geschäftsbedingungen der KUTTIG Computeranwendungen GmbH für die Inanspruchnahme von Rechenzentrumsleistungen (Stand: 01.12.2009)
Präambel
Die KUTTIG Computeranwendungen GmbH ("KUTTIG"), Frankfurter Str. 35, 53840 Troisdorf, erbringt ihre Dienste im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme ihrer Rechenzentrumsleistungen ("RZ-Dienst") ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten von KUTTIG kommt ausschließlich schriftlich zustande oder elektronisch, sofern KUTTIG und der Kunde gleichlautende Vertragsdokumente mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen.
§2 Leistungsumfang / Vergütung
1. Der Umfang der Leistungen und die Vergütungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots von KUTTIG.
2. Die Leistungspflicht von KUTTIG beschränkt sich auf die Bereitstellung von Leistungen im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums. KUTTIG stellt keine eigenen Inhalte zur Nutzung bereit, sondern ermöglicht lediglich dem Kunden und weiteren Nutzern, ihre eigenen Inhalte auf der Plattform einzustellen.
3. Soweit die Leistung des Vertrags nicht ausschließlich die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet beinhaltet, ist der Kunde alleine dafür verantwortlich, dass die Voraussetzung für eine bis zum Endgerät voll transparente IP-basierte Verbindung geschaffen wird.
4. KUTTIG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. KUTTIG bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen bzw. Leistungen oder Entgelte an; dabei weist KUTTIG den Kunden ausdrücklich schriftlich oder per e-mail auf das Recht hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist KUTTIG berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 (2) zu beenden.
5. Soweit KUTTIG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird für die von dem Kunden bei Vertragsschluss individuell gewählte Mindestlaufzeit geschlossen. Wurde keine individuelle Mindestlaufzeit bei Vertragsabschluß vereinbart, so beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Wird der Vertrag nicht gemäß § 3 (2) fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um sechs Monate.
2. Der Vertrag kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß § 3 (1).
3. Beiden Parteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für KUTTIG insbesondere gegeben:
- wenn ein Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug gerät
- wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät
- wenn der Kunde gegen die Verpflichtung gemäß § 4 (2) oder § 4 (3) oder nach erfolgter Abmahnung oder wiederholt gegen die Verpflichtungen gemäß § 4 (4) oder § 4 (5) verstößt
- wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von KUTTIG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
1. die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde KUTTIG die entstandenen Kosten zu erstatten;
2. die Dienste von KUTTIG nicht missbräuchlich und ausschließlich nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen;
3. keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einzustellen oder anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten - beispielsweise durch Setzen von Hyperlinks - hinzuweisen;
4. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere
- Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben sowie
- ein Passwort für den Zugang zu den Diensten von KUTTIG nicht für die Nutzung anderer Dienste Dritter im Internet zu nutzen und
- die Nutzung des Dienstes unter Berücksichtigung der Vorgaben von KUTTIG zum ordnungsgemäßen Ausloggen zu beenden;
5. sämtliche Dateien, die er innerhalb eines Dienstes auflädt zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und / oder Computerhardware und ¿Software beeinträchtigende Bestandteile zu überprüfen und nur Dateien aufzuladen, die frei von solchen Bestandteilen sind.
§ 5 Zulassung von weiteren Nutzern durch den Kunden
1. Der Kunde ist befugt, weiteren Personen die Berechtigung zur Nutzung des Dienstes einzuräumen ("weitere Nutzer"). Der Kunde hat in diesem Fall die weiteren Nutzer darauf zu verpflichten, die Bestimmungen des Vertrags mit KUTTIG und insbesondere die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen.
2. Es kommt kein Vertrag zwischen dem weiteren Nutzer und KUTTIG zustande. Der Vertrag zwischen dem Kunden und KUTTIG entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des weiteren Nutzers.
3. Der weitere Nutzer ist Erfüllungsgehilfe des Kunden bezüglich des zwischen dem Kunden und KUTTIG geschlossenen Vertrages.
4. Der Kunde hat den weiteren Nutzer über die Verpflichtungen nach diesem Vertrag, insbesondere über die Verpflichtungen gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuklären und für die Befolgung dieser Verpflichtungen durch den weiteren Benutzer Sorge zu tragen und einzustehen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
1. Für Personenschäden haftet KUTTIG uneingeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet KUTTIG nur, wenn der Schaden von KUTTIG, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. KUTTIG haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
3. KUTTIG haftet nicht für die vom Kunden, den weiteren Nutzern oder sonstigen Dritten aufgeladenen, gespeicherten, heruntergeladenen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde oder Dritte rechtmäßig handeln, indem sie Daten aufladen, speichern oder herunterladen.
4. KUTTIG haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten, insbesondere nicht gegenüber anderen berechtigten weiteren Nutzern des Dienstes.
5. KUTTIG haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erbringen.
6. Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Software
KUTTIG räumt dem Kunden mit dem Vertragsschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht ein den Leistungen des RZ-Dienstes zu nutzen. Eine Einräumung von Rechten an der Software ist damit nicht verbunden.
§ 8 Gewährleistung
1. KUTTIG gewährleistet gegenüber dem Kunden eine Verfügbarkeit des Dienstes von mindestens 97,5% im Jahresdurchschnitt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsarbeiten nicht berücksichtigt, die maximal einmal pro Woche mit einer Maximaldauer von zwei Stunden durchgeführt werden und dazu führen können, dass der Dienst zu dieser Zeit nicht verfügbar ist. Nicht berücksichtigt werden ferner solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von KUTTIG liegen, insbesondere im Bereich der Zugangsvermittlung zum Internet vom Kunden bis zum Rechenzentrum von KUTTIG.
2. KUTTIG gewährleistet, dass Daten, die aufgeladen werden, während der Vertragslaufzeit oder, sofern dies individuell vereinbart wurde, für einen bestimmten Zeitpunkt darüber hinaus, inhaltlich unverändert bereitgehalten werden.
3. KUTTIG ist berechtigt, Daten, die nach Erkenntnis von KUTTIG Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und Computerhardware und ¿Software beeinträchtigende Bestandteile enthalten, nicht zur Speicherung, und zum Abruf zuzulassen. KUTTIG wird, sofern KUTTIG solche Daten entdeckt, den Kunden darüber unverzüglich informieren. Sofern durch solche Daten die Integrität des Dienstes von KUTTIG oder der Einrichtungen Dritter unmittelbar gefährdet ist, kann KUTTIG solche Daten zur Vermeidung von Schäden auch ohne vorherige Information des Kunden löschen, wenn die Gefährdung mit angemessenem finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht in anderer Weise zu beseitigen ist.
§ 9 Haftung des Kunden und Freistellung von KUTTIG
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die KUTTIG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von KUTTIG oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Kunde stellt KUTTIG insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2. Die Zahlung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung, etwa durch Einzugsermächtigung, Kreditkatenzahlung oder per Rechnung.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KUTTIG berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
4. Bei Zahlungsverzug ist KUTTIG außerdem berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen.
5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, z.B. aufgrund einer höheren Zinsbelastung, bleibt vorbehalten.
§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von KUTTIG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 12 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KUTTIG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen = hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, hat KUTTIG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen KUTTIG die Lieferung bzw. Leistung währen der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, nicht zu erbringen.
§ 13 Datenschutz; Speicherung von Inhalten; Einsicht
1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass KUTTIG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
2. KUTTIG darf personenbezogene Daten des Kunden insbesondere erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über den Dienst einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zur Bereitstellung des Dienstes und zum ordnungsgemäßen Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist.
3. Der Kunde willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch KUTTIG erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist.
4. Entsprechendes gilt für personenbezogene Daten der weiteren Nutzer. Der Kunde verpflichtet sich, die weiteren Nutzer diesbezüglich zu informieren.
5. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird KUTTIG die vom Kunden oder den weiteren Nutzern gespeicherten Inhalte nach Wunsch des Kunden löschen, für eine bestimmte Zeit speichern (gegen entsprechendes Entgelt) oder/und dem Kunden auf einer CD-ROM zur Verfügung stellen.
6. KUTTIG behält sich vor, die vom Kunden und den weiteren Nutzern gespeicherten Inhalte einzusehen, wenn Hinweise vorliegen, nach denen diese Inhalte sitten-, rechts- oder vertragswidrig sein können.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KUTTIG abtreten.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung Köln.
3. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Allgemeine Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KUTTIG GmbH (Stand: 01.12.2009)
§ 1 Allgemeines
Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte mit dem Lieferanten. Abweichenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen; diese werden auch nicht durch die Annahme der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt
§ 2 Bestellungen
1. Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellungen. Mündlich erteilte Aufträge oder Nebenabreden erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit
2. Unsere Auftrage sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unseren Auftrag nicht mehr gebunden.
3. Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Lieferant, dass die bestellte Ware die von uns geforderte Beschaffenheit aufweist.
§ 3 Liefertermine
Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Hat der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Droht eine Verzögerung der Lieferung, ist uns hiervon unter Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 4 Lieferung
Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten frei Haus an unsere Geschäftsadresse oder den von uns angegebenen Lieferort. Die Kosten für Verpackung Fracht und Versicherung trägt der Lieferant.
Soweit im Einzelfall Lieferung ab Werk vereinbart ist, hat der Lieferant für die für uns günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration zu sorgen. Auch in diesem Fall haftet der Lieferant für Transportschäden.
§ 5 Pflichtverletzung wegen Mängel
1. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.
2. Mangel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden können, zeigen wir dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an. Mangel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.
3. Der Lieferant haftet uns für sämtlichen aus der Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstehenden Schaden. Die Haftung des Lieferanten für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Endkunden (Verbraucher), maximal jedoch fünf Jahre nach Übergabe der Ware an uns; § 479 Abs. 2 bis 3 BGB findet Anwendung.
§ 6 Produkthaftung
Der Lieferant wird uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, die auf Produktschäden beruhen, die ihre Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich haben. Der Lieferant wird uns weiter die Kosten für aus diesem Grund von uns eingeleitete Rückrufaktionen erstatten.
§ 7 Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind durch die Post gesondert an unsere Geschäftsadresse zu senden. Die Bezahlung von geleisteten Arbeitspaketen erfolgt nach erfolgreicher Abnahme des Gewerks durch den Projektleiter. Mit der Zahlung sind weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängelansprüche verbunden.
§ 8 Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
§ 9 Vertraulichkeit, beigestellte Unterlagen und Gegenstände
1. Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrags überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung des Auftrags sind uns diese Unterlagen oder Gegenstände kostenfrei zurückzusenden.
2. Der Lieferant darf von uns gelieferte Werkzeuge nur für die Bearbeitung der von uns bestellten Ware verwenden.
3. Der Lieferant verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von KUTTIG GmbH und ihrer Kunden auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht wird eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,- sofort zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien Troisdorf bzw. AG Siegburg/LG Bonn.
§ 11 Wettbewerb
Erbringt der Lieferant als Subunternehmer eine Leistung für einen Kunden der KUTTIG GmbH, verpflichtet sich der Lieferant, nicht während der Vertragslaufzeit einschließlich zwei Jahre nach Abnahme des Gewerks mittelbar oder unmittelbar, unter eigenem oder fremden Namen, für eigene oder fremde Rechnung, bei diesem Kunden tätig zu werden. Hierunter fällt auch ein evtl. nur gelegentliches Tätigwerden. Bei Zuwiderhandlungen ist die KUTTIG GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- oder 20% der in den ersten zwei Jahren beim Kunden bezogenen Vergütungen zu verlangen.